Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 20.02.2006 | OLG Koblenz, 18.05.2006

Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2006 - StB 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5176
BGH, 28.04.2006 - StB 2/06 (https://dejure.org/2006,5176)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2006 - StB 2/06 (https://dejure.org/2006,5176)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2006 - StB 2/06 (https://dejure.org/2006,5176)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Zeugen gegen die Anordnung von Haft zur Erzwingung des Zeugnisses; Ablehnung der Beantwortung aller Fragen unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht; Bestehen eines entsprechenden Zusammenhangs bei Vorliegen des Verdachts einer ...

  • Judicialis

    StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 70; ; StPO § 304 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55 Abs. 1
    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz rechtskräftiger Aburteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Aussageverweigerungsrecht eines Verurteilten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zum Aussageverweigerungsrecht eines Verurteilten

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3015 (Ls.)
  • NStZ 2006, 509
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 28.04.2006 - StB 2/06
    Aus demselben Grunde wurde auch einem Betäubungsmittelhändler ein Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden, der wegen mehrerer eigener Handelsgeschäfte abgeurteilt worden war und nach Rechtskraft seiner Verurteilung zur Identität seiner Lieferanten als Zeuge befragt wurde, obgleich er im Verdacht stand, in Verbindung mit diesem Personenkreis weitere, nicht vom Strafklageverbrauch umfasste Betäubungsmitteldelikte begangen zu haben (BVerfG NJW 2002, 1411 f.).

    Bei dieser Sachlage ist es nicht ausgeschlossen, dass sich durch die begehrte Auskunft die konkrete Gefahr einer Strafverfolgung der Beschwerdeführerin ergibt (vgl. BGH StraFo 2006, 69 f.; BVerfG NJW 2002, 1411 f.).

  • BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05

    Aufklärungsrüge (Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts; nötiger

    Auszug aus BGH, 28.04.2006 - StB 2/06
    Das ist in einem Fall angenommen worden, in dem der rechtskräftig verurteilte Täter eines Raubüberfalls als Zeuge zur Identität seiner Komplizen befragt werden sollte und die Auskunft im Hinblick darauf verweigerte, dass es im Tatzeitraum zu ähnlich gelagerten Überfällen gekommen war, eine bandenmäßige Begehung in Betracht kam und die Identität einzelner Tatbeteiligter noch nicht geklärt werden konnte (BGH StraFo 2006, 69 f.).

    Bei dieser Sachlage ist es nicht ausgeschlossen, dass sich durch die begehrte Auskunft die konkrete Gefahr einer Strafverfolgung der Beschwerdeführerin ergibt (vgl. BGH StraFo 2006, 69 f.; BVerfG NJW 2002, 1411 f.).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 28.04.2006 - StB 2/06
    Ein entsprechender Zusammenhang kann auch bei einem Mitglied einer terroristischen Vereinigung gegeben sein, wenn es weiterer Straftaten verdächtig ist, für die ein Strafklageverbrauch nicht eingetreten ist (vgl. dazu BGHSt 29, 288, 294).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus BGH, 28.04.2006 - StB 2/06
    Daher liegt es auf der Hand, dass Erkenntnisse über die konkrete Beteiligung eines Mitglieds der Vereinigung an einer bestimmten Tat vielfach auch Rückschlüsse über seine und die Beteiligung von weiteren Mitgliedern an einer anderen Tat der Vereinigung zulassen und somit "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" werden können (vgl. BGH NJW 1999, 1413 m. w. N.).
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239 und StB 2/06, NStZ 2006, 509 sowie vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 jew. mwN).
  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 239; NStZ 2006, 509; StraFo 2008, 423 m. w. N.).
  • BGH, 01.09.2009 - 1 StR 399/09

    Aufklärungsrüge hinsichtlich der mangelnden erneuten Vernehmung eines früheren

    Dies kann nach der Rechtsprechung je nach den Umständen des Falles ein (umfassendes) Auskunftsverweigerungsrecht auch dann begründen, wenn der (potentielle) Zeuge wegen der Einzeltat, zu der er befragt werden soll, bereits rechtskräftig abgeurteilt ist (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 7, 8, 9 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.02.2006 - 1 Ss 367/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19505
OLG Koblenz, 20.02.2006 - 1 Ss 367/05 (https://dejure.org/2006,19505)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.2006 - 1 Ss 367/05 (https://dejure.org/2006,19505)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 1 Ss 367/05 (https://dejure.org/2006,19505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Soll ich euch beide umbringen?" - Ein großmäuliger Spruch rechtfertigt keine Geldstrafe wegen Bedrohung

Verfahrensgang

  • AG Mainz - 3362 Js 31434/03
  • OLG Koblenz, 20.02.2006 - 1 Ss 367/05

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3015
  • NStZ-RR 2007, 175
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Der Tatbestand der Bedrohung in § 241 Abs. 1 StGB, der in erster Linie dem Schutz des Rechtsfriedens des Einzelnen dient (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2776, 2777; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 241 Rn. 2), setzt das ausdrücklich erklärte oder konkludent zum Ausdruck gebrachte Inaussichtstellen der Begehung eines Verbrechens gegen den Drohungsadressaten oder eine ihm nahestehende Person voraus, das seinem Erklärungsgehalt nach objektiv geeignet erscheint, den Eindruck der Ernstlichkeit zu erwecken (vgl. BVerfG aaO; OLG Naumburg, StV 2013, 637; OLG Koblenz, NStZ-RR 2007, 175; Sinn in Müko-StGB, 2. Aufl., § 241 Rn. 2, 4; Eser/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 241 Rn. 2, 4).
  • ArbG Düsseldorf, 15.08.2016 - 7 Ca 415/15

    Mitarbeiter wegen angeblicher Morddrohung fristlos gekündigt

    Unter einer Bedrohung ist dabei das ausdrücklich erklärte oder konkludent zum Ausdruck gebrachte Inaussichtstellen der Begehung eines Verbrechens gegen den Drohungsadressaten oder eine ihm nahestehende Person zu verstehen, das seinem Erklärungsgehalt nach objektiv geeignet erscheint, den Eindruck der Ernstlichkeit zu erwecken (BGH 15.1.2015 - 4 StR 419/14 - Rn. 9, NStZ 2015, 394; vgl. auch: OLG Koblenz 20.2.2006 - 1 Ss 367/05- zu II. der Gründe, NJW 2006, 3015; Schönke/Schröder/Eser/Eisele, StGB, 29. Aufl., 2014, § 241 StGB Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.05.2006 - 5 U 330/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5312
OLG Koblenz, 18.05.2006 - 5 U 330/02 (https://dejure.org/2006,5312)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.05.2006 - 5 U 330/02 (https://dejure.org/2006,5312)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 5 U 330/02 (https://dejure.org/2006,5312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen Verletzung der Aufklärungspflicht eines Arztes; Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich materieller bzw. zukünftiger immaterieller Schäden; Umfang der ärztlichen Aufklärungspflichten; Haftung wegen ...

  • gesr.de PDF

    Ärztliche Aufklärungs- und Geburtsleitungspflicht bei adipöser Zweitgebärender

  • rechtsportal.de

    Haftung des Krankenhausträgers wegen Schulterdystokie; Aufklärungspflicht des Arztes über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3015 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1172
  • FamRZ 2007, 1652 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2006 - 5 U 330/02
    Grundsätzlich muss der Arzt die Mutter nicht über die Möglichkeit einer Schnittentbindung mit deren Risiken für Mutter und Kind aufklären, wenn sie medizinisch nicht indiziert und deshalb keine echte Alternative zur vaginalen Geburt ist (vgl. BGHZ 106, 153, 157; OLG Stuttgart, VersR 1989, 520 mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 179/88 - abgedruckt AHRS 5000/28; OLG Hamm, VersR 1990, 52 mit Nicht-Annahmebeschluss des BGH vom 3. Oktober 1989 - VI ZR 87/89).
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 3 U 158/98

    Aufklärung über die Alternative einer Kaiserschnittentbindung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2006 - 5 U 330/02
    Auf die Frage, ob der obergerichtlichen Rechtsprechung darin gefolgt werden kann, dass selbst ein Geburtsgewicht in der Größenordnung von 4.700 Gramm noch keine zwingende Indikation für eine Schnittentbindung begründet (vgl. hierzu OLG Zweibrücken VersR 1997, 1103; OLG Schleswig VersR 2000, 1544; OLG Hamm VersR 2001, 247), kommt es daneben nicht mehr entscheidend an.
  • OLG Schleswig, 12.01.2000 - 4 U 71/97

    Bei zu erwartendem hohen Geburtsgewicht ist eine prophylaktische Sectio nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2006 - 5 U 330/02
    Auf die Frage, ob der obergerichtlichen Rechtsprechung darin gefolgt werden kann, dass selbst ein Geburtsgewicht in der Größenordnung von 4.700 Gramm noch keine zwingende Indikation für eine Schnittentbindung begründet (vgl. hierzu OLG Zweibrücken VersR 1997, 1103; OLG Schleswig VersR 2000, 1544; OLG Hamm VersR 2001, 247), kommt es daneben nicht mehr entscheidend an.
  • BGH, 13.12.1988 - VI ZR 179/88

    Aufklärungspflicht des Arztes hinsichtlich eines medizinisch nicht indizierten

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2006 - 5 U 330/02
    Grundsätzlich muss der Arzt die Mutter nicht über die Möglichkeit einer Schnittentbindung mit deren Risiken für Mutter und Kind aufklären, wenn sie medizinisch nicht indiziert und deshalb keine echte Alternative zur vaginalen Geburt ist (vgl. BGHZ 106, 153, 157; OLG Stuttgart, VersR 1989, 520 mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 179/88 - abgedruckt AHRS 5000/28; OLG Hamm, VersR 1990, 52 mit Nicht-Annahmebeschluss des BGH vom 3. Oktober 1989 - VI ZR 87/89).
  • OLG Hamm, 30.01.1989 - 3 U 28/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2006 - 5 U 330/02
    Grundsätzlich muss der Arzt die Mutter nicht über die Möglichkeit einer Schnittentbindung mit deren Risiken für Mutter und Kind aufklären, wenn sie medizinisch nicht indiziert und deshalb keine echte Alternative zur vaginalen Geburt ist (vgl. BGHZ 106, 153, 157; OLG Stuttgart, VersR 1989, 520 mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 179/88 - abgedruckt AHRS 5000/28; OLG Hamm, VersR 1990, 52 mit Nicht-Annahmebeschluss des BGH vom 3. Oktober 1989 - VI ZR 87/89).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 5 U 45/94

    Aufklärungs- und Handlungspflichten bei hoher Schulterdystokie

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2006 - 5 U 330/02
    Auf die Frage, ob der obergerichtlichen Rechtsprechung darin gefolgt werden kann, dass selbst ein Geburtsgewicht in der Größenordnung von 4.700 Gramm noch keine zwingende Indikation für eine Schnittentbindung begründet (vgl. hierzu OLG Zweibrücken VersR 1997, 1103; OLG Schleswig VersR 2000, 1544; OLG Hamm VersR 2001, 247), kommt es daneben nicht mehr entscheidend an.
  • OLG Bamberg, 28.07.2008 - 4 U 115/07

    Arzthaftung: "Vorverlagerung" der Pflicht zur Aufklärung über die

    Der im Untersuchungsprotokoll enthaltene abschließende Eintrag "makrosomes Kind" hat demnach in den maßgebenden Kontrollbefunden - und nur darauf war bei der Prognose des Geburtsgewichts abzustellen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1172, Rdn. 25f.) - keine Grundlage.
  • OLG Koblenz, 12.06.2008 - 5 U 1198/07

    Pflicht des geburtshelfenden Arztes zur Aufklärung über die Möglichkeit einer

    Dagegen muss eine solche Aufklärung nicht erfolgen, wenn eine Schnittentbindung medizinisch nicht indiziert ist und deshalb keine echte Alternative zur vaginalen Geburt darstellt (BGHZ 106, 153, 157; OLG Stuttgart, VersR 1989, 520 i.V.m. AHRS 5000/28; OLG Hamm, VersR 1999, 52 ; Senat NJW-RR 2004, 534 und NJW-RR 2006, 1172 ).
  • OLG Koblenz, 12.03.2014 - 5 U 854/13

    Umfang der Aufklärungspflicht des geburtsleitenden Arztes hinsichtlich einer

    Vorliegend musste eine solche Aufklärung nicht erfolgen, weil eine Schnittentbindung medizinisch nicht indiziert war und deshalb keine echte Alternative zur vaginalen Geburt darstellte (vgl. BGHZ 106, 153, 157; OLG Stuttgart, VersR 1989, 520 i.V.m. AHRS 5000/28; OLG Hamm, VersR 1999, 52 , Senat NJW-RR 2004, 534 und NJW-RR 2006, 1172 ).
  • OLG Koblenz, 04.12.2008 - 5 U 520/08
    Dagegen muss eine solche Aufklärung nicht erfolgen, wenn eine Schnittentbindung medizinisch nicht indiziert ist und deshalb keine echte Alternative zur vaginalen Geburt darstellt (BGHZ 106, 153, 157; OLG Stuttgart, VersR 1989, 520 i.V.m. AHRS 5000/28; OLG Hamm, VersR 1999, 52, Senat NJW-RR 2004, 534 und NJW-RR 2006, 1172).
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